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Zoll kontrolliert auch nach dem Schengenbeitritt der Schweiz

Die Schweiz tritt voraussichtlich am 12. Dezember 2008 dem Schengener Abkommen bei. Damit entfallen die grenzpolizeilichen Personenkontrollen an der Grenze zur Schweiz. Die Präsenz und die Aufgaben des Zolls sind davon hingegen nicht berührt. Bei der Einreise nach Deutschland sollten Reisende weiterhin die Reisefreigrenzen beachten, innerhalb derer mitgeführte Waren abgabenfrei bleiben. Ab dem 1. Dezember 2008 wird die Freigrenze für Reisemitbringsel auf 300 Euro im Straßenverkehr, sowie 430 Euro im Flug- und Seeverkehr erhöht. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der bisherigen Grenze von 175 Euro. Für die Bewohner grenznaher Gemeinden zur Schweiz, Arbeitnehmer, die zu ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz pendeln und bestimmte Personen in Ausübung ihres Berufes, wie z.B. Berufskraftfahrer, gelten weiterhin eingeschränkte Freimengen.

Herausgeber:
Bundesfinanzdirektion Südwest
Wiesenstraße 32
67433 Neustadt an der Weinstraße




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